BH Melk
Im Folgenden werden Auszüge aus einem Schreiben der BH Melk wiedergegeben. Sie befinden sich NICHT auf der offiziellen Seite der BH Melk sondern im Weblog "so orange".
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Schneite mir vorhin herein:
"Es wurde folgende Verwaltungsübertretung begangen:
Zeit: 07.12.2005 - 11 07 Uhr
Ort: LB216, Ortsgebiet Weiten, Strkm 10,130, Fahrtrichtung Melk.
Fahrzeug: PL-xxxHB PkW
Tatbeschreibung:
Im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren. 62 km/h gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Es wird folgende Geldstrafe verhängt: Euro 29,00. (...) "
Ääääh ja meine Herren oder auch Damen, es geht mir nicht um die 29 Euro (scheinbar auch schon wieder teurer geworden..). Aber ich kenne weder die Ortschaft, weiß mittlerweile nur mittels einer Landkarte die Lage zu definieren, noch bin ich an besagtem Tag/Uhrzeit oder jemals zuvor in diesem Ort gewesen. Der 7.12.05 ist einer der wenigen Tage, von denen ich - ohne in den Kalender zu schauen - ganz genau sagen kann, was ich gemacht habe:
- bis halb 8 geschlafen, dann ins Bad und Co.
- ab 8 bei meinem Hausarzt im Wartezimmer gesessen und aufs Blut abnehmen gewartet
- um exakt 9.30 die Ordination verlassen und mich auf direktem Wege (= B44/A1) nach Wien aufgemacht
- gegen 10 bei McDonald`s Hadikgasse eingetroffen, da die Zeit telefonierend und in Begleitung bis 11 verbracht
- auf den Weg in die Arbeit gemacht, dort um 11.10 festgestellt, dass mir das Handy fehlt - meinte es bei McD vergessen, fand es wenige Minuten später im Auto, was mir noch Zeit für einen Kaffee mit Kolleginnen und Chefin brachte
- 11.30 planmäßiger und überpünktlicher Dienstantritt....
Und da soll ich um 11.07 in Weiten ins Radar gefahren sein? Nix gegen Legastheniker, aber bei Polizei und BH sind sie vll. nicht immer an der richtigen Stelle....
Die 38kommaQuetsch Kilometer bin ich mit meinem Auto gefahren, niemand anderer hatte einen Schlüssel oder sich sonstwie angemaßt, das Fzg. zu lenken. Es ist völlig unmöglich, dass ich also in Weiten, das ja auch ein extremer Umweg zu meiner Fahrtroute ist, geblitzt worden bin - oder mein Auto.
Wenn ich den Text auf der Rückseite dieses entzückenden Schreibens richtig verstanden habe, so muss ich jetzt auch noch warten, bis die Einzahlungsfrist vorbei ist und die dann das Strafverfahren gegen mich einleiten. Werd trotzdem gleich am Montag den Herrn Sachbearbeiter quälen, kanns ja nicht sein...
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Schneite mir vorhin herein:
"Es wurde folgende Verwaltungsübertretung begangen:
Zeit: 07.12.2005 - 11 07 Uhr
Ort: LB216, Ortsgebiet Weiten, Strkm 10,130, Fahrtrichtung Melk.
Fahrzeug: PL-xxxHB PkW
Tatbeschreibung:
Im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren. 62 km/h gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Es wird folgende Geldstrafe verhängt: Euro 29,00. (...) "
Ääääh ja meine Herren oder auch Damen, es geht mir nicht um die 29 Euro (scheinbar auch schon wieder teurer geworden..). Aber ich kenne weder die Ortschaft, weiß mittlerweile nur mittels einer Landkarte die Lage zu definieren, noch bin ich an besagtem Tag/Uhrzeit oder jemals zuvor in diesem Ort gewesen. Der 7.12.05 ist einer der wenigen Tage, von denen ich - ohne in den Kalender zu schauen - ganz genau sagen kann, was ich gemacht habe:
- bis halb 8 geschlafen, dann ins Bad und Co.
- ab 8 bei meinem Hausarzt im Wartezimmer gesessen und aufs Blut abnehmen gewartet
- um exakt 9.30 die Ordination verlassen und mich auf direktem Wege (= B44/A1) nach Wien aufgemacht
- gegen 10 bei McDonald`s Hadikgasse eingetroffen, da die Zeit telefonierend und in Begleitung bis 11 verbracht
- auf den Weg in die Arbeit gemacht, dort um 11.10 festgestellt, dass mir das Handy fehlt - meinte es bei McD vergessen, fand es wenige Minuten später im Auto, was mir noch Zeit für einen Kaffee mit Kolleginnen und Chefin brachte
- 11.30 planmäßiger und überpünktlicher Dienstantritt....
Und da soll ich um 11.07 in Weiten ins Radar gefahren sein? Nix gegen Legastheniker, aber bei Polizei und BH sind sie vll. nicht immer an der richtigen Stelle....
Die 38kommaQuetsch Kilometer bin ich mit meinem Auto gefahren, niemand anderer hatte einen Schlüssel oder sich sonstwie angemaßt, das Fzg. zu lenken. Es ist völlig unmöglich, dass ich also in Weiten, das ja auch ein extremer Umweg zu meiner Fahrtroute ist, geblitzt worden bin - oder mein Auto.
Wenn ich den Text auf der Rückseite dieses entzückenden Schreibens richtig verstanden habe, so muss ich jetzt auch noch warten, bis die Einzahlungsfrist vorbei ist und die dann das Strafverfahren gegen mich einleiten. Werd trotzdem gleich am Montag den Herrn Sachbearbeiter quälen, kanns ja nicht sein...